Privateigentümer

Meine fachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung befähigen mich dazu, meine Kunden so zu beraten, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Folgende Bewertungsanlässe kommen für den Privateigentümer in Betracht:

  • zum Ankauf / Verkauf eines Immobilienobjekts (Preisfindung)
    • das Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen und zu Entscheidung über den Preis
  • Beleihung der Immobilie und Ermittlung des Beleihungswerts
    • Zweck ist die Bestimmung der Beleihungsgrenze für dinglich gesicherte Darlehen.  Vor der Darlehensbewilligung wird von der kreditgewährenden Bank häufig eine Bewertung gefordert.
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung oder erbrechtlicher Auseinandersetzung
  • Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs, Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechte
  • Steuerliche Bewertungszwecke
    • Mögliche Anlässe für Gutachten sind die Bilanzierung, die steuerliche Abschreibung und das vorausgehende Kaufpreissplitting in Bau- und Bodenwert, Vermögensverlagerungen wie z.B. die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt)
    • die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Miethöhe und andere Mietstreitigkeiten
    • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    • Mietpreisbestimmung anlässlich Mietvertragsverlängerungen und anderer Bewertungsanlässe etc.