Meine fachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung befähigen mich dazu, meine Kunden so zu beraten, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.
Folgende Bewertungsanlässe kommen für den Privateigentümer in Betracht:
- zum Ankauf / Verkauf eines Immobilienobjekts (Preisfindung)
- das Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen und zu Entscheidung über den Preis
- Beleihung der Immobilie und Ermittlung des Beleihungswerts
- Zweck ist die Bestimmung der Beleihungsgrenze für dinglich gesicherte Darlehen. Vor der Darlehensbewilligung wird von der kreditgewährenden Bank häufig eine Bewertung gefordert.
- Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung oder erbrechtlicher Auseinandersetzung
- Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs, Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechte
- Steuerliche Bewertungszwecke
- Mögliche Anlässe für Gutachten sind die Bilanzierung, die steuerliche Abschreibung und das vorausgehende Kaufpreissplitting in Bau- und Bodenwert, Vermögensverlagerungen wie z.B. die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt)
- die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Miethöhe und andere Mietstreitigkeiten
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Mietpreisbestimmung anlässlich Mietvertragsverlängerungen und anderer Bewertungsanlässe etc.