Fast jeder Verkäufer oder Käufer einer Immobilie, die für Dauerwohnen oder als Ferienimmobilie genutzt werden soll, stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Wert seiner Immobilie: Die gleiche Thematik tritt auch bei Beleihungen innerhalb einer Finanzierung oder bei der Umschuldung von Darlehen auf. Gerade durch die fachgerechte Bewertung einer Ferienimmobilie werden die grundlegenden Berechnungsgrundlagen für ein finanziertes Immobiliengeschäft ermittelt.
Zur Wertermittlung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bedient sich der Sachverständige üblicher Wertermittlungsverfahren die z.B. von der ImmoWertV vorgegeben werden. Insbesondere sind hier das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren zu nennen. Ein verbindendes Merkmal all dieser Verfahren ist, daß ein normiertes Vorgehen eine Wertaussage liefern soll. Selbstverständlich muss aus sachverständiger Sicht auch auf die einzelnen Nachteile einzelner Verfahren hingewiesen werden. In der Regel werden jedoch die erwarteten Erträge im Berechnungsverfahren herangezogen.
Der Erwartungshorizont eines zukünftigen Eigentümers eines Ferienobjektes macht jedoch andere Überlegungen erforderlich, die von den oben genannten Wertermittlungsverfahren abweichen können bzw. Ergänzungen erforderlich machen können.