Mietwertgutachten

Der Mietwert einer Immobilie ist Beurteilungsgrundlage für die Mietwertermittlung, für Mietvereinbarungen, sowie für den Ansatz der zu kalkulierenden Kosten bei gewerblicher oder freiberuflicher Eigennutzung von Räumen. Folgende Definition beschreibt den Mietwert: Es handelt sich dabei um den nachhaltig am Markt zu erzielenden Mietpreis für Räume.

Mietwerte benötigen auch Kommunen, um die Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnungssteuer festzulegen.

Im Sinne des Bewertungsgesetzes ergibt sich der Nutzwert von Räumen (=Mietwert) aus den üblichen Mittelpreisen am Ort des Bewertungsobjekts. Der Mietwert hängt dabei grundlegend von der Lage der Räume, deren Zustand, der vorhandenen Ausstattung und der Aufteilung der Räume ab. Bei Mietwohnungen entspricht der Mietwert dem anzusetzenden Wohnwert der Räume, bei gewerblich genutzten Räumen spricht man dagegen vom Nutzungswert.

Mietpreisüberhöhung werden nach dem Wirtschaftsstrafgesetz geähndet. Hier ist aber nicht der Mietwert, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete der Beurteilungsmaßstab, die mit dem Mietwert oft nicht übereinstimmt. Häufige Fälle sind hierbei die Mietpreisüberhöhung nach 5 WiStG oder der Mietwucher nach § 291 StGB. Durch ein Mietwertgutachten ist eine objektive Überprüfung möglich.

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