Neben den Hotels zählen auch Beherbergungsimmobilien wie Gasthöfe, Pensionen, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hütten, Jugendherbergen, Sanatorien und Fach-(Kur-)Kliniken zu den Spezialimmobilien. Eine gesetzliche Definition der Betriebsarten des Beherbergungsgewerbes ist bisher nicht eindeutig geliefert worden; dafür erfolgte eine grobe Einteilung dieser meist gewerblich genutzten Immobilienklasse.