vorhandene Rechte und Belastungen im Grundbuch können den Wert erheblich ändern
In nicht seltenen Fällen sind Immobilien im Grundbuch mit Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten belastet. Häufig finden sich dort auch andere Besonderheiten, so dass vorgetragene Erbbaurechte, ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht dort anzutreffen sind. Dingliche Absicherungen des Berechtigten wie Rentenrechte aber auch Altenteile und das Dauerwohnrecht finden Eingang ins Grundbuch. Darüber hinaus sind häufig Leitungs- und Geh- und Fahrrechte anzutreffen. Als Besonderheit haben Überbauungen und Notwegerechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihre Verankerung und lassen sich nicht im Grundbuch finden, beeinflussen den Grundstückswert jedoch oft erheblich. Eine soziale Mietpreisbindung nimmt bei den Rechten und Belastungen einen besonderen Platz ein.
Weder die automatisierten Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung noch die vereinfachten Bewertungen von Immobilienmaklern und Portalen im Internet können derartige Belastungen sachgerecht im Verkehrwert abbilden. Häufig werden diese gar nicht berücksichtigt oder gehen nur unvollständig in die Bewertung ein. Dem Steuerpflichtigen und Berechtigten wird somit häufig ein großer Vorteil vorenthalten.
Nur mit sachverständigem Fachwissen lassen sich derartige Sachverhalte in die Immobilienbewertung sachgerecht übernehmen. Vor der Finanzverwaltung und auch für andere Zwecke ist das somit sorgfältig ausgearbeitete Sachverständigengutachten von großem Vorteil.